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Kommunen, Handel, Handwerk, Gewerbe, Industrie, die freien Berufe sowie die Bau- und
Immobilienwirtschaft bestimmt und somit für den B2B-Bereich.
 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen (einschließlich der Zusatzbedingung für Werkleistungen und Dienstleistungen). Diese gelten somit auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind ausschließlich für Kommunen, Gewerbe, Industrie, Bau- und Immobilienwirtschaft und nicht für den privaten Gebrauch bestimmt.
2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen der Produkte sowie Änderungen in Form und Farbe bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
3. Vertriebsmitarbeiter unseres Hauses sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

§ 3 Preise
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise frei Haus zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Die Lieferung „frei LKW Abladestelle“ hat zur Voraussetzung, dass die betreffende Stelle auf einer für LKW gut befahrbaren Zuwegung zu erreichen ist.
3. Es gelten die Preise, der am Tage der Lieferung gültigen Preislisten.

§ 4 Zahlungsbedingungen, Abrechnung von Teilleistungen
1. Sofern nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei nicht ausreichender Bonität behalten wir uns vor, die Lieferung gegen Zahlung per Vorkasse vorzunehmen. Zum Zwecke der Bonitätsprüfung pflegen wir einen Datenaustausch mit diversen Auskunfteien. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Kann ein höherer Verzugsschaden nachgewiesen werden, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
2. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5%, so hat der Kunde ein Kündigungsrecht.
3. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
4. Werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, angemessene Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
5. Wir sind berechtigt, Zahlungen für erbrachte Teilleistungen nach entsprechender Rechnungsstellung zu beanspruchen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoanforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
2. Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Lieferant, jedoch ohne sich hieraus ergebender Verpflichtungen für uns. Erlischt unser (Mit)-Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit)-Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) an uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit)-Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit)-Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu bearbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstandenen Forderungen, (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.
5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt bei Kaufleuten kein Rücktritt vom Vertrag vor.

§ 6 Gewährleistung
1. Gewährleistungsbedingungen der Hersteller von Produkten, die durch uns geliefert werden, geben wir in vollem Umfang an den Kunden weiter, jedoch ohne dass wir selbst hierfür einstehen.
2. Für Produkte, die unmittelbar nach ihrer Ankunft beim Kunden einen Defekt aufweisen, (dead on arrival) kann dieser den Austausch durch gleiche Ware beanspruchen. Ist ein Austausch nicht möglich, wird der Warenwert gegen Rückgabe gutgeschrieben.
3 . Im Gewährleistungsfall erfolgt im Übrigen nach unserer Wahl Nachbesserungen oder Ersatzlieferung.
4. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen oder die des Herstellers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
5. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
6. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur den unmittelbaren Vertragspartnern zu und sind nicht abtretbar.
7. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangener Gewinne oder sonstige Vermögensschäden des Kunden sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen, ausgeschlossen.
8. Die vorgehende Haftungseinschränkung der Ziffer 7 gilt nicht soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Produkte übernommen haben.
9. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Auftraggeber entgegenzunehmen. Das Recht auf Nachbesserung bleibt hierbei unberührt.
10.Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
11. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche neuer Produkte beträgt 1 Jahr.

§ 7 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche statt der Leistung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Kunden gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, eine Haftung unsererseits nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige Ansprüche aus Lieferantenhaftung bleiben in jedem Falle unberührt. Ebenso unberührt bleiben Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden.

§ 8 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht spätestens mit Absendung der Ware oder Übergabe der Ware an den Transportführer auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Lieferungen „frei Bestimmungsort“ sowie Teillieferungen oder wenn wir die Kosten für Transport und/oder Aufstellung übernommen haben. Verzögert sich der Versand der Ware in Folge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Der Ort unseres Firmensitzes ist ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.



FSP - Der Fahrradständer-Profi, Inh. Dirk Junior
Stand: 08.01.2024
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