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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen (einschließlich
der Zusatzbedingung für Werkleistungen und Dienstleistungen).
Diese gelten somit auch für künftige Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis
auf seine Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind ausschließlich für
Kommunen, Gewerbe, Industrie, Bau- und Immobilienwirtschaft
und nicht für den privaten Gebrauch bestimmt.
2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Technische Änderungen der Produkte sowie Änderungen
in Form und Farbe bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
3. Vertriebsmitarbeiter unseres Hauses sind nicht befugt,
mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche
Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen
Vertrages hinausgehen.
§ 3 Preise
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts
anderes ergibt, gelten die Preise frei Haus zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Die Lieferung frei LKW Abladestelle hat
zur Voraussetzung, dass die betreffende Stelle auf einer
für LKW gut befahrbaren Zuwegung zu erreichen ist.
3. Es gelten die Preise, der am Tage der Lieferung gültigen
Preislisten.
§ 4 Zahlungsbedingungen, Abrechnung von Teilleistungen
1. Sofern nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen
zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne
Abzug. Bei nicht ausreichender Bonität behalten wir
uns vor, die Lieferung gegen Zahlung per Vorkasse vorzunehmen.
Zum Zwecke der Bonitätsprüfung pflegen wir einen
Datenaustausch mit diversen Auskunfteien. Kommt der Kunde
in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen
in gesetzlicher Höhe zu fordern. Kann ein höherer
Verzugsschaden nachgewiesen werden, so sind wir berechtigt,
diesen geltend zu machen.
2. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen
mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten
die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen
aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen
zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als
5%, so hat der Kunde ein Kündigungsrecht.
3. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten
oder von uns anerkannt sind.
4. Werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit
des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, angemessene
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
5. Wir sind berechtigt, Zahlungen für erbrachte Teilleistungen
nach entsprechender Rechnungsstellung zu beanspruchen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich
sämtlicher Saldoanforderungen aus Kontokorrent),
die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder
künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten
gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl
freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig
um mehr als 20% übersteigt.
2. Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung
erfolgen stets für uns als Lieferant, jedoch ohne
sich hieraus ergebender Verpflichtungen für uns.
Erlischt unser (Mit)-Eigentum durch Verbindung, so wird
bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit)-Eigentum des
Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig
(Rechnungswert) an uns übergeht. Der Kunde verwahrt
unser (Mit)-Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit)-Eigentum
zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu bearbeiten und zu veräußern,
solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder
Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die
aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund
(Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der
Vorbehaltsware entstandenen Forderungen, (einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt
der Kunde bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang
an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich,
die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen.
Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden,
wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachkommt.
4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere
Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen
und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere
Eigentumsrechte durchsetzen können.
5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere
Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware
zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der
Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.
In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der
Vorbehaltsware durch uns liegt bei Kaufleuten kein Rücktritt
vom Vertrag vor.
§ 6 Gewährleistung
1. Gewährleistungsbedingungen der Hersteller von
Produkten, die durch uns geliefert werden, geben wir in
vollem Umfang an den Kunden weiter, jedoch ohne dass wir
selbst hierfür einstehen.
2. Für Produkte, die unmittelbar nach ihrer Ankunft
beim Kunden einen Defekt aufweisen, (dead on arrival)
kann dieser den Austausch durch gleiche Ware beanspruchen.
Ist ein Austausch nicht möglich, wird der Warenwert
gegen Rückgabe gutgeschrieben.
3 . Im Gewährleistungsfall erfolgt im Übrigen
nach unserer Wahl Nachbesserungen oder Ersatzlieferung.
4. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen oder
die des Herstellers nicht befolgt, Änderungen an
den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien
verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen,
so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Kunde
eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst
einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt
hat, nicht widerlegt.
5. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
6. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen
nur den unmittelbaren Vertragspartnern zu und sind nicht
abtretbar.
7. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden,
insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich
entgangener Gewinne oder sonstige Vermögensschäden
des Kunden sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere
Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen, ausgeschlossen.
8. Die vorgehende Haftungseinschränkung der Ziffer
7 gilt nicht soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruht oder wir eine Garantie
für die Beschaffenheit der Produkte übernommen
haben.
9. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche
Mängel aufweisen, vom Auftraggeber entgegenzunehmen.
Das Recht auf Nachbesserung bleibt hierbei unberührt.
10.Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig
verletzt, so ist die Haftung auf den voraussehbaren Schaden
begrenzt.
11. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche
neuer Produkte beträgt 1 Jahr.
§ 7 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung,
aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter
Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs-
bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln
vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche
statt der Leistung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz
von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt
wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung,
die den Kunden gegen das Risiko von solchen Schäden
absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss
vorhersehbaren Schaden begrenzt, eine Haftung unsererseits
nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige Ansprüche
aus Lieferantenhaftung bleiben in jedem Falle unberührt.
Ebenso unberührt bleiben Schadensersatzansprüche
wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit des Kunden.
§ 8 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht spätestens mit Absendung der Ware
oder Übergabe der Ware an den Transportführer
auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Lieferungen
frei Bestimmungsort sowie Teillieferungen
oder wenn wir die Kosten für Transport und/oder Aufstellung
übernommen haben. Verzögert sich der Versand
der Ware in Folge von Umständen, die wir nicht zu
vertreten haben, so geht die Gefahr mit der Mitteilung
der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte
Rechtsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
2. Der Ort unseres Firmensitzes ist ausschließlich
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen
oder eine Bestimmung sonstiger Vereinbarungen unwirksam
sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller
sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
FSP - Der
Fahrradständer-Profi, Inh. Dirk Junior
Stand: 08.01.2024 |
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